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Änderung des Kapitalanlagegesetzes (KAGB) – – Planungssicherheit muss her!

2/4/2013

 
Autor: Stefan Stüdemann
Das Aus für Offene Immobilienfonds konnte die Finanzbranche mit vehementem Protest zwar abwenden –die aktuellen Pläne zu den geplanten Gesetzesänderungen sorgen aber weiterhin für breite Kritik.

Seit zwei Jahren ist die AIFM-Richtlinie, die den Hintergrund der Änderung des Kapitalanlagegesetzes bildet, bereits veröffentlicht. Wenige Monate, bevor sie im Sommer 2013 in nationales Recht gegossen sein muss, sind jedoch noch viele Fragen offen.
Im Zentrum der Diskussion stehen derzeit vor allem die unterschiedlichen Rückgabemöglichkeiten, die zwischen Alt- und Neuanlegern eines Fonds unterscheiden. Unter solchen Bedingungen würden bereits bestehende Offene Immobilienfonds besonders für Kleinanleger an Attraktivität einbüßen – damit ginge dieser Anlegergruppe ein bewährtes Anlageinstrument zur Altersvorsorge verloren.

Auch wenn das direkte Verbot neuer Offener Immobilienfonds verhindert werden konnte: Werden die Regelungen wie geplant umgesetzt, steht langfristig das Überleben dieses bewährten Anlageinstruments auf dem Spiel. Experten befürchten ein Austrocknen bislang erfolgreicher Anlageprodukte. Dabei ist die Nachfrage nach Offenen Immobilienfonds aktuell ungebrochen: 62 Milliarden Euro sind derzeit in Offene Immobilienfonds investiert. Mit dem AnsFug greift zudem seit Anfang 2013 eine Regulierung der OIFs, die bislang noch keine Chance hatte, sich in der Praxis zu bewähren.

Verschiedene Optionen werden nun diskutiert: vom „AnsFug Plus“, das eine Sofortverfügung der Anteile in Härtefällen vorsieht, bis zum „Regensburger Modell“ der Professoren Sebastian und Madaus, das einen flexiblen Umgang mit Krisen einräumt. Viel Zeit bleibt allerdings nicht mehr – und das weitere Verschleppen einer Lösung erhöht den Druck auf die Anbieter, die sich nicht verbindlich einstellen können.

In der Branche hat die Debatte mittlerweile zu einer Spaltung geführt: Kleine Gesellschaften, die Fonds abwickeln mussten, befürworten die Gesetzesentwürfe. Sie hoffen darauf, sich mit der Auflegung neuer Produkte von den „Großen“ absetzen zu können. Die großen Anbieter lehnen hingegen weitere Änderungen an den Rückgabemöglichkeiten ab. Sie haben bewiesen, dass sie ohne starke Regulierung sicher durch die Krise gekommen sind.

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Stefan Stüdemann

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