WpHG-Novellierung bringt BaFin-Richtlinienpflicht für Geschlossene Fonds. REVISIA stellt hierfür eine Lösung bereit.
Seit dem 01.07.2012 gibt es eine neue Fassung der Mindestaufzeichnungspflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen. Aus dieser geht hervor, dass das Verzeichnis der Mindestaufzeichnungen gem. § 34 Abs. 5 WpHG nun auch für geschlossene Fonds gilt. Somit sind Anbieter geschlossener Fonds ebenfalls dazu angehalten, sämtliche online zur Verfügung gestellten Kundeninformationen, Finanzanalysen und Werbemitteilungen gemäß der Auflagen der BaFin aufzubewahren.
REVISIA, unser Tool zur BaFin-konformen Sicherung der Onlinekommunikation, versteht sich auch auf die Belange der Anbieter geschlossener Fonds.
Erfahren Sie mehr auf der Website von REVISIA unter www.revisia.de.