Doch jetzt stehen die Zeichen endlich auf Neuanfang. Am 22. Juli 2013 ist das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in Kraft getreten, das erstmalig offene und geschlossene Fonds in einem gemeinsamen Gesetz regelt. Mit der Investment-KG liegt nun ein streng reguliertes Instrument für geschlossene Sachwerte vor.
Die herkömmlichen Typen an geschlossenen Fonds gehören damit der Vergangenheit an. So ist es nur konsequent, dass der Verband Geschlossene Fonds sich umbenannt hat in BSI: Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen. Mit neuen Serviceangeboten und zusätzlichen Formen der Mitgliedschaft hat der Verband schnell auf die Umstellung reagiert. Nun ist er in der Lage, die veränderte Struktur und gestiegene Vielfalt der Branche angemessen zu repräsentieren.
Auf die Emissionshäuser kommt nun ein grundlegender Umbruch zu: Die Bestimmung der Verwahrstellen und die gestiegene Frequenz an Geschäftsberichten bedeuten einen beträchtlichen Mehraufwand. Einige kleinere Gesellschaften werden dies nicht stemmen können, etliche Häuser haben bereits ihren Rückzug angekündigt.
Doch in dieser Umstellung stecken auch Chancen: Für Privatanleger bringt das KAGB mehr Transparenz. Die Einrichtung der Verwahrstellen sorgt für Sicherheit und die Pflicht zur jährlichen Prüfung der Sachwerte klärt über den tatsächlichen Wert des Investments auf. Auf dieser Basis entsteht gerade ein spannender Zweitmarkt. Langfristig wird dies die Marktakzeptanz erhöhen und Vertrauen schaffen.
Großen Gesellschaften mit Erfahrung im Immobilienbereich eröffnet der Wandel neue Perspektiven. Sie haben gute Strukturen, um den erhöhten Verwaltungsaufwand zu bewältigen und können ihre Marktexpertise einbringen. Die Chancen, neue Produkte erfolgreich zu platzieren, stehen für sie gut. Es wird also Zeit, dass das bisweilen noch zu vernehmende Misstrauen einer Aufbruchsstimmung weicht: Der geschlossene Fonds ist tot – es lebe die KVG!