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Hier schreiben wir über Themen, die uns bewegen.

Das bedeutet die neue PRIIP-Verordnung für Unternehmen

13/12/2016

 
Spätestens seit der Finanzkrise gewinnt der Anlegerschutz zunehmend an Relevanz: Um Verbraucher zukünftig besser und einheitlich zu informieren, wird es deshalb eine neue Verordnung geben, die Anlageentscheidungen erleichtern soll. 
Was es mit dieser Verordnung auf sich hat, warum sie später als geplant zum Einsatz kommt und was Unternehmen jetzt wissen müssen, lesen Sie in diesem Beitrag. 

PRIIP, die neue Verordnung für Basisinformationsblätter

Um insbesondere Kleinanlegern bzw. Privatpersonen Vertrauen in den Finanzmarkt zu schenken, wurde eine neue EU-Verordnung ins Leben gerufen. Diese betrifft sogenannte Packaged Retail and Insurance-based Investment Products (PRIIPs), also Anlagen in verpackter Form, die einem Anlagerisiko unterliegen. Zentraler Bestandteil der Verordnung ist die Einführung von Basisinformationsblättern. Mit ihnen soll die Vergleichbarkeit von Finanzprodukten möglich sowie eine fundierte Anlageentscheidung erleichtert werden. 
Die Notwendigkeit, Kunden besser zu informieren, liegt insbesondere darin begründet, dass die (Finanz-)Märkte immer komplexer werden und die Vielfalt an Angeboten wächst. Hinzu kommen technologische Veränderungen sowie die ansteigenden grenzüberschreitenden Investitionen bzw. Transaktionen. 

​Zu den PRIIPs, also den speziellen Finanzprodukten, für die die neue Verordnung gilt, zählen:
  • strukturierte Finanzprodukte, wie Optionsscheine, die in Versicherungen, Wertpapiere oder Bankprodukte inkludiert sind,
  • Finanzprodukte, deren Wert sich von Referenzwerten wie Aktien oder Wechselkursen ableitet (Derivate),
  • ​geschlossene und offene Investmentfonds,
  • ​Versicherungsprodukte mit Anlagecharakter, wie kapitalbildende und fondsgebundene Lebensversicherungen sowie Hybrid-Produkte,
  • Instrumente, die von Zweckgesellschaften ausgegeben werden.
Betriebliche Altersvorsorge-Produkte, nicht strukturierte Einlagen sowie Riester-Produkte gehören dagegen nicht dazu.

Die Basisinformationsblätter müssen von Unternehmen, die Finanzprodukte anbieten, kostenlos bereit gestellt werden und insbesondere die folgenden wesentlichen Informationen beinhalten:
  • Art, Merkmale und Zielmarkt des Produkts
  • Kosten und Risikoprofil des Produkts sowie Möglichkeit auf Kapitalverlust
  • einschlägige Informationen zur Wertentwicklung,
  • sonstige spezifische Informationen, die für das Verständnis notwendig sein können.
​
Darüber hinaus müssen die Basisinformationsblätter: 
  • für den Anleger lesbar und verständlich sein
  • nicht zu umfangreich sein (max. 3 DIN A4 Seiten). ​

EU-Verordnung verschoben

Bereits Ende 2014 ist diese Verordnung in Kraft getreten und sollte ursprünglich zum 31. Dezember 2016 Anwendung finden. Jetzt wird sie auf den 1. Januar 2018 verschoben. Grund dafür ist eine Entscheidung der Europäischen Kommission, die neue Vorschläge für die technischen Regulierungsstandards (RTS) gemacht hat. Diese regeln, welche Informationen die Basisinformationsblätter enthalten und wie diese dargestellt werden müssen. Nach aktuellem Stand seien insbesondere die Risikoszenerien nicht transparent genug dargestellt bzw. können sogar irreführend sein – bei High-Involvement-Produkten kann dies zu fatalen Folgen für den Anleger führen. 

Was bedeutet die Verschiebung für Unternehmen?

Die EU-Kommission muss nun schnellstmöglich neue und sinnvolle Rahmenbedingungen für die neue PRIIP-Verordnung festlegen. Diese wird Anbieter von Finanzprodukten definitiv vor große Herausforderungen stellen, da sie kurzfristig reagieren und die Basisinformationsblätter entsprechend anpassen müssen. Transparenz dem Anleger gegenüber sollte dabei stets oberste Priorität haben. Bis zur Einführung – und natürlich auch darüber hinaus – empfehlen wir, Kunden weiterhin vollumfänglich zu informieren, damit die Geldanlage nicht zur Fehlentscheidung wird.​

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