Was es mit dieser Verordnung auf sich hat, warum sie später als geplant zum Einsatz kommt und was Unternehmen jetzt wissen müssen, lesen Sie in diesem Beitrag.
PRIIP, die neue Verordnung für Basisinformationsblätter
Die Notwendigkeit, Kunden besser zu informieren, liegt insbesondere darin begründet, dass die (Finanz-)Märkte immer komplexer werden und die Vielfalt an Angeboten wächst. Hinzu kommen technologische Veränderungen sowie die ansteigenden grenzüberschreitenden Investitionen bzw. Transaktionen.
Zu den PRIIPs, also den speziellen Finanzprodukten, für die die neue Verordnung gilt, zählen:
- strukturierte Finanzprodukte, wie Optionsscheine, die in Versicherungen, Wertpapiere oder Bankprodukte inkludiert sind,
- Finanzprodukte, deren Wert sich von Referenzwerten wie Aktien oder Wechselkursen ableitet (Derivate),
- geschlossene und offene Investmentfonds,
- Versicherungsprodukte mit Anlagecharakter, wie kapitalbildende und fondsgebundene Lebensversicherungen sowie Hybrid-Produkte,
- Instrumente, die von Zweckgesellschaften ausgegeben werden.
Die Basisinformationsblätter müssen von Unternehmen, die Finanzprodukte anbieten, kostenlos bereit gestellt werden und insbesondere die folgenden wesentlichen Informationen beinhalten:
- Art, Merkmale und Zielmarkt des Produkts
- Kosten und Risikoprofil des Produkts sowie Möglichkeit auf Kapitalverlust
- einschlägige Informationen zur Wertentwicklung,
- sonstige spezifische Informationen, die für das Verständnis notwendig sein können.
Darüber hinaus müssen die Basisinformationsblätter:
- für den Anleger lesbar und verständlich sein
- nicht zu umfangreich sein (max. 3 DIN A4 Seiten).