AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Wir erbringen unsere Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben nur Gültigkeit, soweit wir diese ausdrücklich schriftlich anerkannt haben. Ein solches Anerkenntnis liegt nicht vor, wenn der Auftraggeber in einem Schreiben auf seine Geschäftsbedingungen verweist und wir einen Auftrag des Auftraggebers annehmen, bestätigen oder ausführen.
§ 2 Leistung, Vergütung
Der Umfang unserer Leistungsverpflichtung sowie die geschuldete Vergütung ergeben sich aus unserem Angebot. Ist für eine Leistung keine ausdrückliche Vergütung bestimmt, gelten unsere zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preislisten und Stundensätze. Nachträglicher Mehraufwand, insbesondere wegen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Auftraggebers, wird als zusätzlicher Aufwand gemäß den vereinbarten Stundensätzen oder, sofern solche nicht vereinbart wurden, zu unseren zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Stundensätzen berechnet. Web-Entwicklungen basieren auf dem jeweils aktuellen Technologiestand. Dieser kann sich ändern. Hieraus resultierende Anpassungs- und Optimierungserfordernisse in Bezug auf unsere Leistungen sind in solchen Fällen gesondert zu beauftragen. Der Auftraggeber trägt den Mehraufwand und Schaden, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, nachträglich berichtigten oder lückenhaften Angaben von uns ganz oder teilweise wiederholt werden müssen oder verzögert werden. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber den Mehraufwand oder Schaden nicht zu vertreten hat. Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit von Inhalten und Aussagen (insbes. Wettbewerbs-, Kennzeichen-, Urheber-, Persönlichkeits-, Lebensmittel- u. Arzneimittelrecht) schulden wir nur, wenn diese ausdrücklich Gegenstand des Auftrags ist. Beauftragt der Auftraggeber uns mit solchen Leistungen, trägt er die hierdurch bei uns und Dritten (Rechtsanwälte, Behörden u. a.) entstehenden Kosten und Gebühren zu marktüblichen Konditionen. Wir sind nicht verpflichtet, vom Auftraggeber vor- oder freigegebene Sachaussagen auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind unsere Leistungen auch dann vertragsgerecht, wenn sie nicht eintragungs- oder schutzfähig sind (z. B. Marken-, Urheberschutz). Wir sind nicht verpflichtet aber berechtigt, unsere Leistungen zum Gegenstand von Schutzrechtsanmeldungen zu machen. Wir dürfen die uns obliegenden Leistungen durch Subunternehmer erbringen lassen. Der Auftraggeber kann einen Subunternehmer nur dann ablehnen, wenn in dessen Person ein wichtiger Grund liegt. Die Daten der Arbeitsergebnisse stellen wir dem Kunden auf Wunsch mit Beendigung des Auftrages zur Verfügung. Zur Aufbewahrung sind wir nur auf Basis einer gesondert abzuschließenden Vereinbarung verpflichtet.
§ 3 Termine, Lieferfristen
Termine und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindliche Orientierungshilfen. Dies gilt nicht, wenn Termine ausdrücklich schriftlich als fix vereinbart sind. Wir haften nicht für Verzögerungen, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungspflichten unterlässt. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den hierdurch entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
§ 4 Abnahme
Wir legen dem Auftraggeber alle Entwürfe zwecks Prüfung und Abnahme vor. Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet. Mit Abnahme übernimmt er die Verantwortung für die Richtigkeit von Inhalt, Bild, Ton und Text. Ferner stellt er uns mit der Abnahme von sämtlichen Ansprüchen Dritter in Bezug auf die Arbeitsergebnisse und deren Nutzung frei. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn sie nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung erklärt oder verweigert wird, vorausgesetzt, das Arbeitsergebnis entspricht im Wesentlichen den Vereinbarungen. Bestehen wesentliche Abweichungen, werden wir diese in angemessener Frist beseitigen und das Arbeitsergebnis erneut zur Abnahme vorlegen. Die Abnahme gilt spätestens mit der Zahlung oder Nutzung des Werks als erfolgt.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Wir stellen unsere Leistungen direkt nach deren Erbringung in Rechnung. Werden monatliche Entgelte geschuldet, erfolgt die Berechnung monatlich im Voraus. Ist ein Entgelt für einen Teil eines Monats geschuldet, so wird es für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgelts berechnet. Die Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug fällig. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zölle, Gebühren (für Domainregistrierungen etc.) und sonstige Abgaben wie auch die Künstlersozialversicherung trägt der Auftraggeber, und zwar auch dann, wenn sie nacherhoben werden. Der Auftraggeber darf gegen unsere Vergütungsforderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen.
§ 6 Aufwendungen
Kostenerstattung (z.B. Reisekosten) schuldet der Auftraggeber wie folgt: Fremdkosten: nach Belegen Stundenaufwand: nach vereinbarten Stundensätzen, bzw., sofern keine vereinbart, nach aktueller Preisliste Reisekosten im eigenen Pkw: 0,51 Euro/km. Alle sonstigen Kosten wie Domainregistrierungskosten, Kurierkosten, Rechtsanwaltskosten, Transportkosten sowie vom Auftraggeber bestellte Farbkopien und Farbausdrucke werden dem Auftraggeber nach Belegen berechnet.
§ 7 Nutzungsrechte
Sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, erwirbt der Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung unserer Vergütung die nach dem Vertragszweck erforderlichen einfachen Nutzungsrechte an den von uns gestalteten Leistungen für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Eine Bearbeitung oder inhaltliche Änderung der von uns gestalteten Leistungen bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Ansprüche auf Übergabe von Quellcodes bestehen nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass bezüglich der von uns gelieferten Arbeitsergebnisse keine Rechte Dritter bestehen. Sind zur Erstellung oder Umsetzung der von uns selbst generierten Arbeitsergebnisse Nutzungs- oder Verwertungsrechte (z. B. Foto-, Film-, Urheber-, GEMA-Rechte) oder Zustimmungen Dritter (z. B. Persönlichkeitsrechte) erforderlich, holen wir diese Rechte und Zustimmungen Dritter bei ausdrücklicher schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber in dessen Namen und auf dessen Rechnung ein. Dies erfolgt grundsätzlich nur in dem für die vertragsgegenständliche Leistung zum Zeitpunkt der Beauftragung zeitlich, räumlich und inhaltlich erforderlichen Umfang, sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich beauftragt. Nachforderungen gemäß §§ 32, 32 a UrhG gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wir sind berechtigt, die von uns konzipierten Leistungen zeitlich unbeschränkt zur Eigenwerbung auf unserer Internet-Website sowie in sonstigen der Eigenwerbung dienenden Medien zu nutzen. Sofern hierfür Marken- oder sonstige Nutzungsrechte des Auftraggebers erforderlich sind, gelten diese mit Auftragserteilung als eingeräumt. Nutzungsrechte für vom Auftraggeber abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe verbleiben in vollem Umfang bei uns. Dies gilt auch für nicht schutzfähige Leistungen. Die Weiterübertragung oder Lizenzierung von Nutzungsrechten durch den Auftraggeber an Dritte bedarf in jedem Fall unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
§ 8 Besprechungsberichte
Übergeben wir dem Auftraggeber nach einer Besprechung mit diesem einen Besprechungsbericht, so ist dieser Bericht als Arbeitsgrundlage für die weitere Bearbeitung von Projekten rechtsverbindlich, soweit der Auftraggeber ihm nicht innerhalb von fünf Arbeitstagen in Textform widerspricht.
§ 9 Haftung, Gewährleistung
Wir haften nicht für vom Auftraggeber beigestellte Materialien (insbesondere Bilder, Texte, Filme, etc.) oder deren tatsächliche oder rechtliche Verwendbarkeit, insbesondere nicht für eine Freiheit von Rechten Dritter. Für unsere Leistungen haften wir bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für Mängelgewährleistungsansprüche ist jedoch auf 12 Monate ab Ablieferung begrenzt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit ist diese Haftung wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sowie für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf solche Schäden begrenzt, die bei Vertragsschluss vorhersehbar bzw. typisch waren. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen sowie die verkürzte Gewährleistungspflicht gelten nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Fälle von Arglist, Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Wegen unverschuldeter Irrtümer sowie Druck- oder Übermittlungsfehlern, welche uns zur Anfechtung berechtigen, kann der Auftraggeber als Folge der Anfechtung keinen Schadensersatz geltend machen.
§ 10 Kündigung
Kündigt der Auftraggeber einen Auftrag, welcher einen bestimmten Arbeitserfolg, d.h. ein individualisierbares Werk (z.B. Entwurf) zum Gegenstand hat, gilt bezüglich unseres Honoraranspruchs § 649 BGB. Verträge, welche keinen bestimmten Arbeitserfolg zum Gegenstand und keine Mindestlaufzeit haben, können von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von 8 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Verträge mit einer Mindestlaufzeit sind mit der vorgenannten Kündigungsfrist frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit gilt Satz 1 entsprechend. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Wir sind zu einer solchen Kündigung insbesondere berechtigt, wenn sich der Auftraggeber bei Vereinbarung monatlicher Entgelte mit dem Entgelt für zwei Monate in Verzug befindet.
§ 11 Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Die beanstandete Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahe kommt. Anwendbar ist nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit der Auftraggeber Kaufmann ist – der Sitz unserer Agentur.